Ordnung Nr. 48/2024

Abänderung der Art. 3 und 8-bis der Anlage „A“ der Ordnung Nr. 32/2023 „Kriterien für die Parkraumnutzung in den farbigen Zonen sowie im Bereich des Stadtzentrums und in der verkehrsbeschränkten Zone und Einführung des digitalen Parkausweises“
Veröffentlichungsdatum:

31.03.2022

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Zuständige Stelle

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

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Zugeordnete Dienste

Mobilität und Verkehr

Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen und Freiberufler

Parkausweise für die farbigen Zonen für Unternehmen, Freiberufler/innen, Vereine und andere Rechtssubjekte gemäß geltender Verordnung

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

31.03.2022

Veröffentlichungsdatum

31.03.2022

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Letzte Änderung: 02.07.2025 13:06

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