Für wen
Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen, wie in den folgenden Verordnungen angegeben:
- in der „Anlage A“ der geltenden Verordnung des Bürgermeisters ("Kriterien für die Parkraumnutzung”)
- in Art. 14 der Verordnung des Bürgermeisters Nr. 709 vom 21.10.2022 („Zufahrtszeiten für Ansässige in den ZTL-Zonen mit grünem Parkausweis mit rotem Querstrich) >> Hier lesen