Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

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Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Bozen, wie in den folgenden Verordnungen angegeben:

  • in der „Anlage A“ der geltenden Verordnung des Bürgermeisters ("Kriterien für die Parkraumnutzung”)
  • in Art. 14 der Verordnung des Bürgermeisters Nr. 709 vom 21.10.2022 („Zufahrtszeiten für Ansässige in den ZTL-Zonen mit grünem Parkausweis mit rotem Querstrich) >> Hier lesen
Bozen

Beschreibung

Der digitale Parkausweis ermächtigt zum Parken in der “farbigen Zone/Altstadt/verkehrsberuhigten Zone”. Der digitale Parkausweis ersetzt den Parkausweis in Papierform, d.h. es muss kein Parkausweis mehr hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Die digitale Parkausweis ist an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt und lautet auf den Namen des Fahrzeugeigentümers (oder der Person, die sie besitzt, beschränkt auf die in der Verordnung vorgesehenen Fälle).

Das Parkrecht verfällt, wenn die in der Anordnung vorgesehenen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, unabhängig von der Gültigkeit des digitalen Parkausweises. Zudem wird gemäß den Bestimmungen in der geltenden Straßenverkehrsordnung eine Geldbuße verhängt.

Die Parkausweise für Ansässige werden nur mehr in digitaler Form ausgestellt.

 

So geht’s

Das Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises muss ausschließlich online über das Portal myCivis eingereicht werden. Im Ansuchen muss erklärt werden, dass man die Voraussetzungen erfüllt, und es müssen die vorgesehenen Unterlagen beigefügt werden.

-->> Klicken Sie auf das rote Feld und dann weiter zum Ansuchen.

Hinweis

Der SPID für den Zugang zur digitalen Plattform kann kostenlos in den Bürgerzentren beantragt werden. Es ist eine Terminvormerkung notwendig unter BUKKO Lepida

Was Sie benötigen

  • Ansässige, die Eigentümer/innen des Fahrzeuges sind, müssen keine zusätzlichen Unterlagen beifügen.
  • In allen anderen Fällen müssen das Fahrzeugbüchlein und eine Unterlage beigefügt werden, aus der die Verfügbarkeit des Fahrzeuges hervorgeht. Eventuell muss auch die Bescheinigung über den Besitz der Voraussetzungen gemäß den Vorgaben in der Verordnung des Bürgermeisters beigefügt werden
Hinweis

Das Parkrecht in der farbigen Zone ist erst wirksam, sobald Sie vom zuständigen Amt die Bestätigung über die Ausstellung des digitalen Parkausweises erhalten haben. Liegt noch keine Bestätigung vor und Sie parken dennoch in der farbigen Zone, verstoßen Sie gegen die Parkregelung und es wird eine Geldbuße im Sinne der Straßenverkehrsordnung verhängt.

Die Stadtpolizei prüft anhand des Kfz-Kennzeichens, ob Sie parkberechtigt sind oder nicht. Daher werden keine Parkausweise in Papierform mehr ausgestellt.

Was Sie erhalten

BERICHTIGUNG ODER ERGÄNZUNG EINER ERKLÄRUNG oder STORNIERUNG EINES PARKAUSWEISES

Es ist es wichtig, die bereits übermittelten Daten zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben, die für das Recht auf Parken relevant sind.

Durch Anklicken des roten Feld ist es möglich:

  • eine bereits abgegebene Erklärung berichtigen oder ergänzen, oder
  • einer bereits ausgestellte Parkausweis löschen
Achtung!

Wenn Sie bereits einen Parkausweis in Papierform haben, brauchen Sie einen digitalen Parkausweis erst dann beantragen, wenn Ihr Parkausweis abläuft.

PARKAUSWEISE PRO HAUSHALT

Klicken Sie auf das rote Feld um zu überprüfen wieviele Parkausweise für Ihren Haushalt derzeit ausgestellt sind.

Fristen und Fälligkeiten

Sie erhalten den Parkausweis 24 Stunden nach Absenden der korrekt formulierten Online-Erklärung

Kosten

KOSTENLOS

Außer in den Sonderfällen laut Verordnung des Bürgermeisters (200,00 Euro/Jahr, siehe Art. 2 und Art. 4)

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

ABÖ - Amt für Bürgeranliegen

Anlaufstelle für Beratung, Information und Orientierung

vicolo Gumer 7 - Bolzano

Sonderfälle

In den folgenden Fällen wird ein Parkausweis in Papierform ausgestellt, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss:

  • Juridische Personen und die Sonderfälle laut Verordnung des Bürgermeisters Nr. 32/2023. Diese Ansuchen müssen direkt bei der Stadtpolizei eingereicht werden.

Weitere Informationen

Ordnung Nr. 48/2024

Abänderung der Art. 3 und 8-bis der Anlage „A“ der Ordnung Nr. 32/2023 „Kriterien für die Parkraumnutzung in den farbigen Zonen sowie im Bereich des Stadtzentrums und in der verkehrsbeschränkten Zone und Einführung des digitalen Parkausweises“

Farbige Zonen in Bozen

Parken - Online-Karte der farbigen Zonen

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