Farbige Zonen in Bozen

Parken - Online-Karte der farbigen Zonen
Veröffentlichungsdatum:

10.08.2022

Beschreibung

Die Stadt Bozen ist in farbige Zonen eingeteilt. In diesen Zonen ist das Parken wie folgt geregelt:

WEISS EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: Parkverbot für Nichtansässige

  • Ansässige innerhalb der gleichen farbigen Zone
    Parken ohne Beschränkungen auf die "weiß" eingezeichneten Parkplätze (nur mit dem Parkausweis/Bewohnervignette möglich)
  • Ansässige von anderen farbigen Zonen und Nicht-Ansässige
    beim Parken sind folgende Beschränkungen zu beachten:
    • in der Zone Zentrum
      Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 21.00 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr
    • in den Zonen Grau und Orange

      Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 10.30 und von 14.30 bis 17.30 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 10.30.
      Derzeit können Inhaber von grauen und orangen Parkausweisen in beiden Zonen parken.

    • in den anderen Zonen
      Parkverbot werktags von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr, am Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr

BLAU EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: kostenpflichtige Parkplätze (stündliche Gebühr). Kostenlos zu den anderen Zeiten. → Parken in der Stadt

GELB EINGEZEICHNETE PARKPLÄTZE: für Behinderte reservierte Parkplätze

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Mobilität und Verkehr

Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

Weitere Details
Arbeiten bei der Stadtverwaltung

Bürgerzentren

Der Bürgerschalter im Stadtviertel

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

10.08.2022

Veröffentlichungsdatum

10.08.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 08.08.2025 09:44

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