Bürgermeisterverordnung Nr. 709/2022 und Nr. 51/2023

Änderung der Park- und Verkehrsregelung sowie der allgemeinen Vorgaben für die Ausstellung von Durchfahrts- und Parkgenehmigungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)
Veröffentlichungsdatum:

21.10.2022

Dokumente

Bürgermeisterverordnung Nr. 709 vom 21.10.2022 Änderung der Park- und Verkehrsregelung sowie der allgemeinen Vorgaben für die Ausstellung von Durchfahrts- und Parkgenehmigungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) (File pdf 190,07 kB)
Bürgermeisterverordnung Nr. 51 vom 30.01.2023 Abänderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 709/2022 für die Park- und Verkehrsregelung sowie der Vorgaben für die Ausstellung von Durchfahrts- und Parkgenehmigungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) (File pdf 115,82 kB)

Zuständige Stelle

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

01.02.2023

Veröffentlichungsdatum

21.10.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 12.05.2025 13:42

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