Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

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Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Eine Genehmigung beantragen können Personen, die Arbeiten durchführen, Veranstaltungen organisieren, die zu Privatflächen fahren müssen oder die aus anderen Gründen in die verkehrsberuhigte Zone oder die Fußgängerzone einfahren müssen, die in den Verordnungen vorgesehen sind. Die Verordnungen regeln die Einfahrt und das Parken in verkehrsberuhigten Zonen und in der Fußgängerzone.
     
BE- UND ENTLADEN
Kraftwagen und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen von Montag bis Samstag von 06:00 bis 10:30 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, nur für Be- und Entladetätigkeiten in die verkehrsberuhigte Zone einfahren.  
            
SONDERFÄLLE
Darüber hinaus dürfen Elektro-, Hybrid- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 4,25 Tonnen den ZTL nur für Be- und Entladevorgänge befahren, sofern eine Genehmigung erteilt wird, und zwar immer von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen und an Feiertagen unter der Woche)

Bozen

Beschreibung

Die Zufahrten in die verkehrsberuhigten Zonen und in die Fußgängerzonen werden mit Kontrollkameras überwacht.

Die Genehmigung muss vor der Einfahrt in eine verkehrsberuhigte Zone oder in die Fußgängerzone von der Stadtpolizei ausgestellt werden. Die Stadtpolizei prüft die Gründe für die Einfahrt unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

So geht’s

Bitte rufen Sie die Tel.-Nr. 0471 997799 an oder senden Sie das beiliegende Formular an die E-Mail-Adresse A.3.P@gemeinde.bozen.it
  
ACHTUNG: für Genehmigungen mit Parkkarte für Invaliden und dringende Eingriffe von Unternehmen und Handwerkern, greifen Sie auf den Online-Dienst zu, indem Sie auf das rote Feld klicken. Zur Anmeldung benötigen Sie: SPID, CIE oder CNS (Nationale Bürgerkarte).

Was Sie erhalten

Durchfahrt- und Parkgenehmigung

Fristen und Fälligkeiten

20 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

2 Tage

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

für Genehmigungen, die länger als zwei Tage gültig sind

Stempelmarke
32,00 Euro

für Genehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Tagen für Zonen ohne elektronische Gates

Weitere Informationen

Bürgermeisterverordnung Nr. 312 vom 17.05.2018

Park- und Verkehrsregelung auf dem Maria-Montessori-Platz

Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 518/2022 und Nr. 17/2023

Bestimmungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)

Bürgermeisterverordnung Nr. 709/2022 und Nr. 51/2023

Änderung der Park- und Verkehrsregelung sowie der allgemeinen Vorgaben für die Ausstellung von Durchfahrts- und Parkgenehmigungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)

Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt

An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert

A.3 Datenschutzinformation – Zugang zum Telematikportal für Genehmigungen zur Durchfahrt in die verkehrsberuhigte Zone und Fußgängerzonen

A.3 Datenschutzinformation – Zugang zum Telematikportal für Genehmigungen zur Durchfahrt in die verkehrsberuhigte Zone und Fußgängerzonen

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