Für wen
Eine Genehmigung beantragen können Personen, die Arbeiten durchführen, Veranstaltungen organisieren, die zu Privatflächen fahren müssen oder die aus anderen Gründen in die verkehrsberuhigte Zone oder die Fußgängerzone einfahren müssen, die in den Verordnungen vorgesehen sind. Die Verordnungen regeln die Einfahrt und das Parken in verkehrsberuhigten Zonen und in der Fußgängerzone.
BE- UND ENTLADEN
Kraftwagen und Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen dürfen von Montag bis Samstag von 06:00 bis 10:30 Uhr, ausgenommen an Feiertagen, die auf einen Werktag fallen, nur für Be- und Entladetätigkeiten in die verkehrsberuhigte Zone einfahren.
SONDERFÄLLE
Darüber hinaus dürfen Elektro-, Hybrid- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 4,25 Tonnen den ZTL nur für Be- und Entladevorgänge befahren, sofern eine Genehmigung erteilt wird, und zwar immer von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen und an Feiertagen unter der Woche)