Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 518/2022 und Nr. 17/2023

Bestimmungen für die verkehrsberuhigte Zone (VBZ)
Veröffentlichungsdatum:

20.10.2022

Zuständige Stelle

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

01.02.2023

Veröffentlichungsdatum

20.10.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 12.05.2025 13:44

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