Stadtpolizei - Die Durchgänge (Gates) mit den Kontrollkameras der VBZ in der Bozner Altstadt

An den Zufahrten zur verkehrsberuhigten Zone (VBZ) sind Videoüberwachungskameras installiert
Veröffentlichungsdatum:

11.04.2022

Beschreibung

Alle Zufahrten zu den „Gates“ werden kontrolliert. Fahrzeuge, für die eine Genehmigung beantragt und erteilt wurde, werden in eine „Whitelist“ aufgenommen, Fahrzeuge ohne Genehmigung werden in eine „Blacklist“ aufgenommen.
   
Die Bilder von genehmigten Fahrzeugen werden sofort gelöscht. Gegen Besitzer von Fahrzeugen ohne Genehmigung wird ein Bußgeld verhängt.
     
Die Vorteile dieser Form der Kontrolle liegen auf der Hand: weniger Verkehr in der Fußgängerzone und mehr Sicherheit, was zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität führt. Ähnliche Systeme werden bereits in vielen europäischen Städten erfolgreich eingesetzt.
      

ZUFAHRTSZEITEN FÜR ANWOHNER
Mit Ausnahme der Ansässigen in der Kapuzinergasse, Laurinstraße und Gerbergasse sind die Ansässigen in der Verkehrsberuhigten Zone, die über einen grünen Parkausweis mit rotem Querstrich verfügen, ermächtigt:
   
a) werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 19.15 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Tages in den Bereichen/Flächen, die nicht von spezifischen Parkverboten betroffen sind, durchfahren und parken, sofern sie den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr nicht behindern.
  
b) von Samstag, 13:00 Uhr, bis Montag, 08:30 Uhr, sowie an Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr und am 24. und 31. Dezember von 13:00 bis 24:00 Uhr die Flächen, für die kein Sonderparkverbot gilt, unter Beachtung der vorhandenen Verkehrszeichen zu befahren und dort zu parken.  

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

11.04.2022

Veröffentlichungsdatum

11.04.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 28.10.2025 15:30

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren