A.3 Datenschutzinformation – Zugang zum Telematikportal für Genehmigungen zur Durchfahrt in die verkehrsberuhigte Zone und Fußgängerzonen

A.3 Datenschutzinformation – Zugang zum Telematikportal für Genehmigungen zur Durchfahrt in die verkehrsberuhigte Zone und Fußgängerzonen
Veröffentlichungsdatum:

07.12.2021

Themen
Art des Dokuments
  • Bericht

Zuständige Stelle

A.3 Stadtpolizei

Kontrolle und Aufsicht in den Bereichen der Verwaltungspolizei, der Verkehrspolizei und Unfallerhebungen, der Gerichtspolizei und der städtischen Sicherheit

Dateiformat

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Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zugeordnete Dienste

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Stadtpolizei - Genehmigung für die Einfahrt in die verkehrsberuhigte Zone (VBZ) und in die Fußgängerzone

Die Genehmigung gilt für die festgelegten Uhrzeiten und unter Beachtung der geltenden Verordnungen.

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

07.12.2021

Veröffentlichungsdatum

07.12.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 05.06.2025 11:05

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