Bürgermeisterverordnung Nr. 788/2025

Aktualisierung der Bürgermeisterverordnung Nr. 48/2024
Veröffentlichungsdatum:

17.11.2025

Protokolldatum:

17.11.2025

Protokollnummer:

47

Themen

Art des Dokuments

  • Veröffentlichung/Infoblätter

Dokumente

Bürgermeisterverordnung Nr. 788 vom 17.11.2025 ÜBERARBEITUNG DER KRITERIEN FÜR DIE PARKRAUMNUTZUNG IN DEN „FARBIGEN ZONEN“ SOWIE IM BEREICH DES „STADTZENTRUMS“ UND IN DER „VERKEHRSBESCHRÄNKTEN ZONE“ - Ergänzung Verordnung Nr. 48/2024 (File pdf 87,39 kB)

Zuständige Stelle

5.2 Amt für Mobilität

Verkehrsanalysen, Verkehrsplanung, Ampelregelung, Nachhaltige Mobilität, öffentliche Beleuchtung, COSAP bei Bauarbeiten

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Viral Effect (aka Share-Alike)

Zugeordnete Dienste

Mobilität und Verkehr

Ansuchen um Ausstellung des digitalen Parkausweises für ansässige Bürgerinnen und Bürger

Der Parkausweis für die farbige Zone (bollino) ermächtigt zum Parken auf den Oberflächenparkplätzen - den sogenannten „weißen Parkplätzen"

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

17.11.2025

Veröffentlichungsdatum

17.11.2025

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 17.12.2025 15:20

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