Bürgermeisterverordnung Nr. 207 vom 12.4.2022 Errichtung von Plätzen für
Ladetätigkeiten von Waren, welche
ausschließlich des LKWs vorbehalten bleibt,
mit Parkscheibe für die Dauer von
höchenstens 30 Minuten, in einigen
Straßen auf der Höhe der Zufahrt zur
verkehrsberuhigten Zone - Ergänzung der
Verordnung (File pdf 84,31 kB)