Stadtpolizei - Nutzung der Stellplätze für Lieferfahrzeuge

Bürgermeisterverordnungen, die das Parken in den für Lieferwagen reservierten Be- und Entladestellplätzen regeln.
Veröffentlichungsdatum:

11.04.2022

Beschreibung

Die Parkflächen für diese Vorgänge sind ausschließlich für Lieferwagen ("autocarri") reserviert.

Dokumente

Bürgermeisterverordnung Nr. 306 vom 15.5.2018 Änderung der Regelung auf den Flächen für das Laden und Entladen von Gütern (File pdf 55,69 kB)
Bürgermeisterverordnung Nr. 26 vom 17.1.2019 Regelung auf den Flächen für das Laden und Entladen von Gütern – Ergänzung der Verordnung Nr. 306/2018 vom 15.5.2018 (File pdf 56,52 kB)
Bürgermeisterverordnung Nr. 207 vom 12.4.2022 Errichtung von Plätzen für Ladetätigkeiten von Waren, welche ausschließlich des LKWs vorbehalten bleibt, mit Parkscheibe für die Dauer von höchenstens 30 Minuten, in einigen Straßen auf der Höhe der Zufahrt zur verkehrsberuhigten Zone - Ergänzung der Verordnung (File pdf 84,31 kB)

Dateiformat

PDF

Vertriebslizenz

Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

11.04.2022

Veröffentlichungsdatum

11.04.2022

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 13.05.2025 08:24

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