Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen
Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen
Ein italienischer Staatsbürger, der sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begibt, hat die Möglichkeit, seinen Umzug im Voraus bei der Gemeinde zu melden.