Für wen
- Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bozen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten und die Wohnung, in der sie sich laut eigenen Angaben aufhalten, nicht willkürlich besetzen.
- Ausländische oder EU-Bürger müssen außerdem nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erfüllen.