Umzug und Wohnsitzerklärung

  • Dienst aktiv

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb Bozens umziehen, müssen Sie dem Meldeamt Ihren neuen Wohnsitz mitteilen

© Pixabay.com/Free-Photos - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Bozen, die sich rechtmäßig im Staatsgebiet aufhalten und die Wohnung, in der sie sich laut eigenen Angaben aufhalten, nicht willkürlich besetzen.
  • Ausländische oder EU-Bürger müssen außerdem nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt erfüllen.
Bozen

Beschreibung

Wer sich an einem Ort dauerhaft niederlässt, begründet seinen Wohnsitz in dieser Gemeinde.

So geht’s

Die Wohnsitzerklärungen können wie folgt eingereicht werden:

  • über das Online-Portal des Meldeamtes SDO stellen. Klicken Sie dazu einfach auf das erste rote Feld unterhalb des Textes.
  • über das Online-Portal des ANPR (Nationales Register der Wohnbevölkerung). Kicken Sie dazu einfach auf das zweite rote Feld unterhalb des Textes.

oder:

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei von einer PEC-Adresse an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital signiert ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist.

Was Sie benötigen

  • Wohnsitzerklärung inklusive:
    • Unterschrift aller in der Erklärung angegebenen erwachsenen Haushaltsmitglieder
    • Ausweisdokumente aller in der Erklärung angegebenen volljährigen und minderjährigen Haushaltsmitglieder
  • Ersatzerklärung des Liegenschaftsinhabers, NUR wenn der Rechtstitel die Nr. 6 auf Seite 12 der Wohnsitzerklärung ist und nicht von Amts wegen festgestellt werden kann
  • Unterlagen gemäß Anhang A (für Nicht-EU-BürgerInnen)
  • Unterlagen gemäß Anhang B (für EU-BürgerInnen)

Was Sie erhalten

Anmeldung oder Wechsel der Gemeinde oder Änderung der Wohnadresse

 

Fristen und Fälligkeiten

- 2 Arbeitstage ab Erhalt der Erklärung
- 45 Tage, um die Wahrhaftigkeit der geleisteten Erklärung zu überprüfen

Zugang zum Dienst

Zugang mit SPID, CIE oder Bürgerkarte (CNS)

Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.

Amt für demographische Dienste

Meldeamt - Standesamt - Staatsangehörigkeit - Wahlamt

Vintlerstraße 16 - Bozen

Sonderfälle

Können Sie Ihren Antrag nicht per E-Mail, ANPR oder über die SDO-Plattform einreichen?
  
Dann können Sie die digitale Unterstützung in Anspruch nehmen. Mehr dazu erfahren Sie hier oder Sie können einen Termin am Bürgerschalter Firmian vereinbaren oder hinterlassen Sie eine Nachricht unter der Telefonnummer 0471 997167. Sie werden innerhalb von 2 Arbeitstagen zurückgerufen.Wenn Sie das 70. Lebensjahr überschritten haben, können Sie die Schalter in der Vintlerstraße Nr. 16 oder beim Bürgerzentrum Europa-Neustift ohne Voranmeldung aufsuchen.
   
Anwohnerparkberechtigungen (farbige Zonen)
In Bozen ist die Parkberechtigung für Anwohnerinnen und Anwohner an die Zone gebunden, in der die Person ihren Wohnsitz hat. Hierfür wurde das Stadtgebiet in so genannte „farbige Zonen“ eingeteilt. Wenn Sie nach Bozen ziehen oder in ein anderes Stadtviertel umziehen, können Sie die Ausstellung eines digitalen Parkausweises für Ihre Wohnzone beantragen. 

Sind Sie ein EU-Bürger?

Kontakt

Telefon:
0471 997167

E-mail:
wohnsitzerklaerungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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