Willensbekundung zur Feuerbestattung

  • Dienst aktiv

Die Genehmigung zur Einäscherung richtet sich nach dem zu Lebzeiten ausdrücklich geäußerten Willen des Verstorbenen

© www.pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Volljährige Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Bozen.

Achtung!

Die Gemeinde stellt die Ermächtigung zur Feuerbestattung aus, wenn der Wille der verstorbenen Person aus einer entsprechenden Erklärung bei der letzten Wohnsitzgemeinde hervorgeht (Art. 6 des L.G. Nr. 1 vom 19.01.2012).

Bozen

Beschreibung

Es ist gesetzlich erlaubt, bei der eigenen Wohnsitzgemeinde eine Willensbekundung zur Feuerbestattung und Aufbewahrung oder Ausstreuung der Asche zu unterzeichnen.

So geht’s

Die Willensäußerung wird beim Standesamt – Dienststelle für Todesfälle unterzeichnet.

Was Sie erhalten

Registrierung der Willensbekundung zur Einäscherung

Fristen und Fälligkeiten

Die Willensbekundung zur Einäscherung kann jederzeit hinterlegt werden.

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

Kontakt

Telefon:
0471 997137

E-mail:
todesfaelle@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren