Volljährige Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Bozen.
Achtung!
Die Gemeinde stellt die Ermächtigung zur Feuerbestattung aus, wenn der Wille der verstorbenen Person aus einer entsprechenden Erklärung bei der letzten Wohnsitzgemeinde hervorgeht (Art. 6 des L.G. Nr. 1 vom 19.01.2012).
Bozen
Beschreibung
Es ist gesetzlich erlaubt, bei der eigenen Wohnsitzgemeinde eine Willensbekundung zur Feuerbestattung und Aufbewahrung oder Ausstreuung der Asche zu unterzeichnen.
So geht’s
Die Willensäußerung wird beim Standesamt – Dienststelle für Todesfälle unterzeichnet.
Was Sie benötigen
Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis
Ausgefülltes, nicht unterzeichnetes Formular für die Willensäußerung
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen