Todesfall

Todeserklärung bei Sterbefällen in Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Pflegeheime usw.)
Art 72, Absatz 3 DPR 396/2000

Todeserklärung bei Sterbefällen zu Hause
Jeder Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden dem Standesbeamten der Gemeinde gemeldet werden, in welchem sich der Tod ereignet hat

Umschreibung einer im Ausland eingetragenen Todesbescheinigung
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Beantragung der Umschreibung

Willensbekundung zur Feuerbestattung
Die Genehmigung zur Einäscherung richtet sich nach dem zu Lebzeiten ausdrücklich geäußerten Willen des Verstorbenen


Bestattungsdienst
In den schweren Stunden der Trauer unterstützen wir Sie bei allen mit einem Sterbefall verbundenen Aufgaben