Todeserklärung bei Sterbefällen in Einrichtungen (Krankenhäuser, Altersheime, Pflegeheime usw.)

  • Dienst aktiv

Art 72, Absatz 3 DPR 396/2000

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Für wen

Leiter folgender Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Institute oder sonstige Einrichtungen oder deren Beauftragte.

Bozen

Beschreibung

Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin verfasst die Todesakte auf der Grundlage der eingegangenen Todesmeldung.

So geht’s

Die Leiter der Einrichtungen übermitteln die Todesmeldung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und dem Obduktionsbefund per E-Mail an todesfaelle@gemeinde.bozen.it oder per PEC an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it oder geben die Unterlagen persönlich beim Amt für demografische Dienste ab.

Was Sie benötigen

  • Todesmeldung
  • Bescheinigung des Leichenschauarztes
  • ISTAT-Bogen(NUR ausgedruckt)

Was Sie erhalten

Ausstellung der Todeserklärung

Die Ausstellung der Todeserklärung ermöglicht die Erstellung der Sterbeurkunde, die Löschung des Verstorbenen beim Standesamt und die Eintragung des Witwenstatus des überlebenden Ehegatten.

Fristen und Fälligkeiten

Die Meldung des Todesfalls in der Einrichtung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ableben der Person erfolgen.

Kontakt

Telefon:
0471 997137

E-mail:
todesfaelle@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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