Leiter folgender Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime, Institute oder sonstige Einrichtungen oder deren Beauftragte.
Bozen
Beschreibung
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin verfasst die Todesakte auf der Grundlage der eingegangenen Todesmeldung.
So geht’s
Die Leiter der Einrichtungen übermitteln die Todesmeldung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und dem Obduktionsbefund per E-Mail an todesfaelle@gemeinde.bozen.it oder per PEC an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it oder geben die Unterlagen persönlich beim Amt für demografische Dienste ab.
Die Ausstellung der Todeserklärung ermöglicht die Erstellung der Sterbeurkunde, die Löschung des Verstorbenen beim Standesamt und die Eintragung des Witwenstatus des überlebenden Ehegatten.
Fristen und Fälligkeiten
Die Meldung des Todesfalls in der Einrichtung muss innerhalb von 24 Stunden nach Ableben der Person erfolgen.
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen