Für wen
Normalerweise werden Angestellte der Bestattungsunternehmen damit beauftragt.
Die Erklärung über den sich zu Hause ereigneten Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Ableben der betreffenden Person vorgelegt werden. Um die telematiche Abwicklung des Verfahrens zu erleichtern, wird die Erklärung von einem Mitarbeiter des Amtes für demografische Dienste nach Erhalt der vorgesehenen ärztlichen und gesetzlichen Unterlagen (Bescheinigung des Leichenschauarztes bzw. der Leichenschauärztin und ISTAT-Bogen) vorgenommen.