Todeserklärung bei Sterbefällen zu Hause

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Jeder Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden dem Standesbeamten der Gemeinde gemeldet werden, in welchem sich der Tod ereignet hat

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Für wen

Normalerweise werden Angestellte der Bestattungsunternehmen damit beauftragt.
      
Die Erklärung über den sich zu Hause ereigneten Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Ableben der betreffenden Person vorgelegt werden. Um die telematiche Abwicklung des Verfahrens zu erleichtern, wird die Erklärung von einem Mitarbeiter des Amtes für demografische Dienste nach Erhalt der vorgesehenen ärztlichen und gesetzlichen Unterlagen (Bescheinigung des Leichenschauarztes bzw. der Leichenschauärztin und ISTAT-Bogen) vorgenommen.

Bozen

Beschreibung

Bei einem Sterbefall zu Hause verfasst der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin die Sterbeurkunde auf der Grundlage der Todeserklärung.

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen auf.

Was Sie benötigen

Ärztliche Bescheinigung und Nekropsie-Bescheinigung

Was Sie erhalten

Ausstellung der Todeserklärung

Die Ausstellung der Todeserklärung ermöglicht die Erstellung der Sterbeurkunde, die Löschung des Verstorbenen beim Standesamt und die Eintragung des Witwenstatus des überlebenden Ehegatten.

Fristen und Fälligkeiten

Die Registrierung der Todeserklärung erfolgt sofort.

Kontakt

Telefon:
0471 997137

E-mail:
todesfaelle@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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