Umschreibung einer im Ausland eingetragenen Todesbescheinigung

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Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Beantragung der Umschreibung

© Photo by Helga Kattinger/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Bozen

Wer kann das Ansuchen stellen

Jede Person, die Interesse hat, eine im Ausland ausgestellte Todesbescheinigung in Italien umschreiben zu lassen.

Beschreibung

Die Umschreibung einer im Ausland eingetragenen Todesbescheinigung in die standesamtlichen Register stellt die Bedingung dar, damit der Tod in Italien als rechtskräftig gilt. Der Tod wird sowohl beim Standesamt eingetragen als auch beim Meldeamt, dem das Standesamt die entsprechende Mitteilung macht.

So geht’s

Die italienischen Konsulate im Ausland übermitteln dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde die im Ausland ausgestellte Sterbeurkunde des verstorbenen italienischen Staatsbürgers auf elektronischem Wege zur Umschreibung.

Findet die konsularische Übermittlung nicht statt oder handelt es sich um den Tod einer ausländischen Person, können jene, die Interesse an der Umschreibung der Todesbescheinigung aus dem ausländischen Sterberegister haben, einen entsprechenden Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einreichen.

In diesem Fall kann der Antrag telematisch gestellt werden, indem das Antragsformular und die im Ausland ausgestellte Todesbescheinigung an die E-Mail-Adresse todesfaelle@gemeinde.bozen.it oder PEC-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it geschickt werden.
  
Ist die Bescheinigung auf Papier, müssen Sie sie entweder persönlich beim Standesamt abgeben oder sie dem Amt per Post zuschicken.

Was Sie benötigen

  • Ausgefülltes Antragsformular, entweder digital unterzeichnet oder mit Unterschrift und Foto der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises der antragstellenden Person;
  • Originalausfertigung der Sterbeurkunde/Todesbescheinigung, übersetzt und von einer italienischen diplomatischen oder konsularischen Behörde legalisiert; Todesbescheinigung oder Auszug aus dem Sterberegister mit Apostilla; Auszug aus dem Sterberegister gemäß internationalem Modell oder Todesurkunde gemäß Standardmodell i.S. der EU-Verordnung 2016/1191.

Was Sie erhalten

Umschreibung der Todesbescheinigung

Die Umschreibung der Todesbescheinigung ermöglicht die Ausstellung von Sterbeurkunden, allerdings nur für italienische Staatsbürger.
Für ausländische Staatsangehörige kann nur eine vollständige Kopie der Abschrift ausgestellt werden.

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Kosten

Nr. 1 Stempelmarke
16,00 Euro

Kontakt

Telefon:
0471 997137

E-mail:
todesfaelle@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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