Die italienischen Konsulate im Ausland übermitteln dem Standesbeamten der Wohnsitzgemeinde die im Ausland ausgestellte Sterbeurkunde des verstorbenen italienischen Staatsbürgers auf elektronischem Wege zur Umschreibung.
Findet die konsularische Übermittlung nicht statt oder handelt es sich um den Tod einer ausländischen Person, können jene, die Interesse an der Umschreibung der Todesbescheinigung aus dem ausländischen Sterberegister haben, einen entsprechenden Antrag bei der Wohnsitzgemeinde einreichen.
In diesem Fall kann der Antrag telematisch gestellt werden, indem das Antragsformular und die im Ausland ausgestellte Todesbescheinigung an die E-Mail-Adresse todesfaelle@gemeinde.bozen.it oder PEC-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it geschickt werden.
Ist die Bescheinigung auf Papier, müssen Sie sie entweder persönlich beim Standesamt abgeben oder sie dem Amt per Post zuschicken.