Alle in der Gemeinde Bozen wohnhaften Personen, die
volljährig und
zurechnungsfähig
sind.
Bozen
Beschreibung
Die Patientenverfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, im Voraus Ihren Willen in Bezug auf ärztliche Behandlungen zu äußern. Sie können dadurch
Untersuchungen;
Therapien;
einzelnen sanitären Behandlungen;
zustimmen oder sie ablehnen und eine “Vertrauensperson” angeben.
So geht’s
Zur Vormerkung eines Termins klicken Sie auf das rote Banner unten. Beachten Sie bitte, dass Sie selbst beim Termin erscheinen müssen und keine Dritten damit beauftragen können!
Was Sie benötigen
Bereits verfasste und von der verfügenden Person sowie ihrer eventuellen Vertrauensperson unterzeichnete Patientenverfügung
Identitätskarte oder gleichwertiger Personalausweis der verfügenden Person und ihrer eventuellen Vertrauensperson sowie Steuernummer von beiden
E-Mail-Adresse für die eventuelle Zusendung an die Datenbank des Gesundheitsministeriums
Nützliche Hinweise
Die Patientenverfügung kann jederzeit erneuert, abgeändert oder widerrufen werden. Auf die in der nationalen Datenbank registrierten Patientenverfügungen haben folgende Personen Zugriff: die verfügende Person, ihre eventuelle Vertrauensperson und der Arzt bzw. die Ärztin, die die Pflege der verfügenden Person in Situationen innehat, in denen sie nicht selbstbestimmte Entscheidungen treffen kann und diagnostische Untersuchungen, therapeutische Entscheidungen treffen oder sanitäre Behandlungen anstehen.
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen