Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen

  • Dienst aktiv

Ein italienischer Staatsbürger, der sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begibt, hat die Möglichkeit, seinen Umzug im Voraus bei der Gemeinde zu melden.

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz für länger als zwölf Monate ins Ausland verlegen wollen.

Bozen

So geht’s

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus uund senden Sie es als PDF-Datei an die  E-Mail-Adresse: demographischedienste@gemeinde.bozen.it bzw. an die PEC-Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it zusammen mit einer Fotokopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments, wenn das Formular nicht digital signiert ist oder wenn die PEC, von der es gesendet wird, nicht bei INAD registriert ist.

oder

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben (raccomandata) an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen 

  
Die Erklärung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland, die vor der Ausreise beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde abzugeben ist, ersetzt nicht die Erklärung für die A.I.R.E.-Registrierung, die innerhalb von 90 Tagen nach der Ausreise über das Portal FAST IT (Farnesina Servizi Telematici per Italiani all’estero) beim zuständigen Konsulat abzugeben ist.
      
Erhält das Meldeamt von keinem Konsulat einen Antrag auf Eintragung in die A.I.R.E., könnte die betreffende Person unauffindbar sein und als solche aus dem Melderegister gestrichen werden.
        
Erhält das Konsulat keinen Antrag auf Eintragung in das A.I.R.E., aber es liegen Beweise dafür vor, dass die betreffende Person im Ausland wohnt, wird sie von Amts wegen eingetragen, aber ihre Lage wird bei der Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde) gemeldet und kann zur Verhängung eines Bußgeldes von 200 € bis 1.000 € für jedes Jahr der Verletzung der Eintragungspflicht führen.

Was Sie erhalten

Die Löschung aus dem Meldeamtsregister wird bis zur AIRE-Registrierung ausgesetzt

Fristen und Fälligkeiten

Die Erklärung für die A.I.R.E.-Registrierung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ausreise abgegeben werden.

Kontakt

Telefon:
0471 997128

E-Mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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