1.4 Erklärung über die Wohnsitzverlegung ins Ausland

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Veröffentlichungsdatum:

15.04.2021

Zuständige Stelle

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Zugeordnete Dienste

Meldewesen und Standesamt

Wohnsitzverlegung ins Ausland - Ausländische Staatsangehörige

Die Erklärung ermöglicht die sofortige Streichung der betreffenden Person aus dem Meldeamtsregister der Gemeinde

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Meldewesen und Standesamt

Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen

Ein italienischer Staatsbürger, der sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begibt, hat die Möglichkeit, seinen Umzug im Voraus bei der Gemeinde zu melden.

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

15.04.2021

Veröffentlichungsdatum

15.04.2021

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Letzte Änderung: 02.05.2025 17:49

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