Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen
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Zugeordnete Dienste
Meldewesen und Standesamt
Wohnsitzverlegung ins Ausland - Ausländische Staatsangehörige
Die Erklärung ermöglicht die sofortige Streichung der betreffenden Person aus dem Meldeamtsregister der Gemeinde
Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen
Ein italienischer Staatsbürger, der sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begibt, hat die Möglichkeit, seinen Umzug im Voraus bei der Gemeinde zu melden.