Versöhnung

  • Dienst aktiv

So kann sich ein getrenntes Ehepaar vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin versöhnen

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Für wen

Sie können in folgenden Fällen beantragen, eine Versöhnungserklärung abzugeben:

  • Die Ehe wurde in der Gemeinde Bozen geschlossen, unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz der Eheleute;
  • Die Ehe wurde im Register der Stadtgemeinde Bozen umgeschrieben, weil mindestens einer der Ehepartner den Wohnsitz in Bozen hat;
  • Die in der Gemeinde Bozen geschlossene religiöse Ehe oder die im Ausland geschlossene Ehe wurde im Register der Stadtgemeinde Bozen umgeschrieben.
Bozen

Beschreibung

Die Eheleute können mit einer gemeinsamen Erklärung vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin die Wirkungen einer Ehetrennung auflösen, unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche Trennung, eine einvernehmliche Trennung mit Rechtsbeistand oder eine gerichtliche Trennung handelt.

So geht’s

Nehmen Sie Kontakt zum Amt für Demografische Dienste auf, um den Termin für die Unterzeichnung der Versöhnungserklärung zu vereinbaren.

Was Sie benötigen

  • Personalausweis oder gleichwertiges Ausweisdokument

Was Sie erhalten

Beendigung der Trennung von Ehegatten

Fristen und Fälligkeiten

Die Versöhnungsurkunde wird sofort ausgestellt.

Kontakt

Telefon:
0471 997138

Telefon:
0471 997139

Telefon:
0471 997140

Telefon:
0471 997143

E-mail:
trauungen@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

monday
08:30 - 13:00
tuesday
08:30 - 13:00
wednesday
08:30 - 13:00
thursday
08:30 - 17:00
friday
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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