Weggezogene Person melden

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Wenn Sie davon Kenntnis haben, dass eine Person weggezogen ist und nicht mehr an ihrer bisherigen Adresse wohnt, können Sie dies der Gemeinde melden

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Für wen

Jeder kann die Erklärung abgeben.

Bozen

Beschreibung

Wenn eine Person, die bisher in Bozen ansässig war, nicht mehr an ihrer bisherigen Adresse wohnt, sich jedoch nicht wie vorgeschrieben bei der Gemeinde abgemeldet hat, kann jede andere Person diese Abwesenheit dem Meldeamt anzeigen, damit dieses die Adress- oder Wohnsitzänderung einleiten oder die Person wegen Unauffindbarkeit oder Verzug ins Ausland aus den Meldeamtsregistern streichen kann.

So geht’s

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine weggezogene Person zu melden:

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es als einzelne PDF-Datei an demographischedienste@gemeinde.bozen.it oder per PEC an 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it.
    Wenn Sie den Antrag nicht digital unterschreiben oder wenn die PEC, von der aus es versandt wird, nicht beim INAD registriert ist, müssen Sie eine Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments beilegen.

oder:

  • Füllen Sie das nachstehende Formular aus und senden Sie es gemeinsam mit der Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments als Einschreiben an folgende Adresse: Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

Was Sie benötigen

  • Abwesenheitserklärung (Ersatzerklärung) ausgefüllt und unterzeichnet → siehe nachstehendes Formular
  • Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments

1.4 Abwesenheitserklärung

Ausfüllbares pdf-Formular

Was Sie erhalten

Amtliche Kontrolle

Fristen und Fälligkeiten

Die Bearbeitungszeiten hängen vom Verlauf der amtlichen Ermittlungen ab

Kontakt

Telefon:
0471 997128

E-Mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Anrufbeantworter :
von Montag bis Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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