Panoramica
Für die Bearbeitung von Bauanträgen ist die Dienststelle für Bauwesen zuständig.
Laut Art. 103, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, gelten für die Genehmigung von Plänen und Projekten, die bis zum 30.06.2020 eingereicht wurden, weiterhin die Bestimmungen und Verfahrensvorschriften, die bis zu diesem Datum in Kraft waren. Spätere Anträge müssen gemäß den Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9 vom 10.07.2018 über das SUAP eingereicht werden.
Bei Änderungsprojekten zur Baugenehmigung muss eine Bewertung nach Art. 82 des LG vom 11.08.1997, Nr. 13, vorgenommen werden, d. h., es muss geprüft werden, ob die Abweichung als eine "wesentliche Änderung" des ursprünglichen Bauantrags einzustufen ist und mit einer Änderung der Kubatur, Höhe, Abstände usw. einhergeht.