Für wen
Fachleute
Mitteilung für die Ausführung von außerordentlichen Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie nicht strukturelle Teile des Gebäudes betreffen
Fachleute
Für Bauvorhaben, die nicht in den Anhängen C, D und E des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, aufgelistet sind, reicht die Vorlage einer Beeidigten Baubeginnmitteilung (B.B.M.).
Textliche und grafische Unterlagen gemäß Anhang 1 der Gemeindebauordnung.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Kosten für Baurechtstitel.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen und Hilfe auf dem Onlineportal: Auskunftsnummer 800 090 386 (Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr)