Beeidigte Baubeginnmitteilung (BBM)

  • Dienst aktiv

Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentlichen Instandhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie nicht strukturelle Teile des Gebäudes betreffen

Für wen

Fachleute

Bozen

Beschreibung

Für Bauvorhaben, die nicht in den Anhängen C, D und E des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9, aufgelistet sind, reicht die Vorlage einer Beeidigten Baubeginnmitteilung (B.B.M.).

So geht’s

  1. Reichen Sie die Beeidigte Baubeginnmitteilung B.B.M. und die dazugehörigen Unterlagen über das Online-Portal SUAP BOZEN (klicken Sie auf das rote Feld) ein. Welche Unterlagen Sie benötigen, geht aus im Anhang zum Gemeinderatsbeschluss Nr. 55 vom 04.08.2020 ("Anpassung der Gemeindebauordnung") hervor.
  2. Sind für das Bauvorhaben Stellungnahmen anderer Ämter und Verwaltungen notwendig, werden diese auch über eine Dienststellenkonferenz eingeholt. Das Bauvorhaben darf erst nach Vorlage der Stellungnahmen durchgeführt werden.
  3. Für Bauvorhaben laut Art. 67, Absatz 2 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9, ist ein Antrag auf  Landschaftsrechtliche Genehmigung einzureichen.
Fristen und Auflagen
  • Baubeginn: Mit den gemeldeten Arbeiten kann unmittelbar nach Vorlage der beeidigten Baubeginnmitteilung begonnen werden, es sei denn, die Maßnahme ist von der Einholung von Stellungnahmen oder Zustimmungserklärungen abhängig.
  • Werden die Arbeiten in Regie und/oder Eigenregie von Privatpersonen durchgeführt, muss eine entsprechende Eigenerklärung vorgelegt werden.
  • Bauabschluss: Die Bauabschlussmeldung muss die Unterlagen für die Katasteränderung enthalten.
  • Die Bauüberwachung obliegt der Gemeindeverwaltung. Verstöße werden nach Art. 85 ff. des LG vom 10.07.2018, Nr. 9 geahndet.

Fristen und Fälligkeiten

Keine Bearbeitungszeit erforderlich. Die Tätigkeit kann unmittelbar nach Einreichung der Mitteilung aufgenommen werden, es sei denn, die Maßnahme ist von der Einholung von Stellungnahmen oder Zustimmungsakte abhängig.

Kosten

  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Die Eingriffsgebühr (Erschließungskosten und Baukostenabgabe) muss, sofern sie geschuldet ist, bei Vorlage der B.B.M. in Form einer Einmalzahlung beglichen werden

Seit dem 01.02.2021 müssen die Zahlungen über PagoPA durchgeführt werden.

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