Für wen
Fachleute.
Eingriffsgenehmigung für die Ausführung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten
Fachleute.
Die Landschaftsrechtliche Genehmigung ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, die es dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin erlaubt, Eingriffe an einem unter Landschaftsschutz gestellten Sache vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Kosten für Baurechtstitel.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen und Hilfe auf dem Onlineportal: Auskunftsnummer 800 090 386 (Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr)