Für wen
Fachleute.
Eingriffsgenehmigung für die Ausführung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten
Fachleute.
Die Landschaftsrechtliche Genehmigung ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters, die es dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin erlaubt, Eingriffe an einem unter Landschaftsschutz gestellten Sache vorzunehmen.