Für wen
Bürger und Fachleute
Gebühren für die Ausstellung der Baugenehmigung und die Einreichung der ZeMeT
Bürger und Fachleute
Die Eingriffsgebühr setzt sich aus der Baukostenabgabe und den Erschließungskosten zusammen.
1. Baukostenabgabe
Die Baukostenabgabe beläuft sich auf 15% der Baukosten je Kubikmeter für Gebäude mit Zweckbestimmung Wohnen und auf 1% für alle anderen Zweckbestimmungen, einschließlich der Baumaßnahmen laut Artikel 37 Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 9/2018.
Die Höhe der Baukosten wird jährlich von der Landesregierung unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung und des Gebäudestandortes festgelegt (Art. 80, Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018).
Die Fälle, in denen keine Baukostenabgabe zu entrichten ist, sind im Landesgesetz und in der Verordnung zur Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr und der Sekretariatsgebühr geregelt.
Die Baukostenabgabe kann auf Antrag ratenweise bezahlt werden:
Aktuell (Jahr 2025) beläuft sich die Baukostenabgabe auf 465,00 € je Kubikmeter (genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1142 vom 10.12.2024)
2. Erschließungskosten
Die Erschließungskosten betragen 10% der von der Landesregierung festgelegten Baukosten je Kubikmeter. Sie beinhalten:
Die Kosten für die primäre und sekundäre Erschließung werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Art. 79 des Landesgetzes 9/2018 und der Verordnung zur Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr und der Sekretariatsgebühr berechnet.
Die Zahlung der Eingriffsgebühren muss an die Gemeindekasse erfolgen.
Bei Erstattungen und Berechnung der Eingriffsgebühr ist es erforderlich, die entsprechenden Formulare auszufüllen.
Tarife für Dienste und Leistungen im Bereich des Bauwesens und für den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 82 vom 25.03.2024 wurde die Neufassung der Tabelle der Tarife für die Dienstleistungen und die Sekretariatsgebühren der Abteilung für Raumplanung und Entwicklung, genehmigt. |
Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren Die Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren können auf das Schatzamtskonto der Stadtgemeinde Bozen (IBAN: IT 28 A 05856 11613 080571315836) überwiesen oder direkt bei der Gemeindekasse (Rathaus, Gumergasse 7, Erdgeschoss) bezahlt werden.
Sie können bar, mit Bankomatkarte oder mit Zirkular- bzw. Bankscheck bezahlen. |
Stempelgebühr Die Stempelgebühr in Höhe von 16,00 € ist in elektronischer Form zu entrichten über Eigenerklärung über die Bezahlung der Stempelgebühr. |
Rückerstattung von Gebühren Wenn die Gebühren, die Sie bezahlt haben (Bearbeitungsgebühren, Sekretariatsgebühren, Eingriffsgebühren), oder die Vertragskostenanzahlungen (bei einseitigen Verpflichtungserklärung) bzw. anderweitige Beträge nicht geschuldet waren oder höher sind als der geschuldete Betrag, können Sie die Rückerstattung dieser Summen beantragen. |