Festlegung des Beitrages, welcher gemäß Art. 123 des L.G. Nr. 13 vom 11.08.1997 als Ersatz für die Errichtung von Parkplätzen bei Neubauten geschuldet ist
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind
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Grundbuch und Kataster
Kosten und Gebühren
Gebühren für die Ausstellung der Baugenehmigung und die Einreichung der ZeMeT