STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Zuständigkeiten

Die Hauptaufgaben des Generalsekretärs sind:

  • Beratungs-, Ansprech-, Berichterstattungs- und Unterstützungsfunktion gegenüber den Regierungsorganen
  • Impulsgebende und kontrollausübende Funktion auch bezüglich einzelner Verfahren
  • Auf Anfrage des Bürgermeisters, der Stadträte oder des Gemeinderates nimmt er Stellung zur Gesetzesmäßigkeit der Beschlussvorschläge
  • Stichprobenartige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügungen, die von leitenden Beamten erlassen wurden
  • Übt die Funktionen des Generaldirektors aus, wenn dieser nicht ernannt wurde
  • Auf Anfrage des Bürgermeisters beurkundet er die Verträge und Akten, bei denen die Stadtgemeinde vertragsschließende Partei ist

Der Vizegeneralsekretär unterstützt den Generalsekretär und übt stellvertretend seine Funktionen aus.

Organisationsstruktur

Art der Organisation

Bereich

Angebotene Dienstleistungen

Kultur und Freizeit

Vidimierung des Freiwilligenregisters

Organisationen des Dritten Sektors können die Vidimierung der Freiwilligenregister beim Generalsekretariat der Gemeinde beantragen

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Meldewesen und Standesamt

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die Ergebnisse der Wahlen (Gemeinde-Landtagswahlen, Parlamentswahlen, Referendum) von 1994 bis heute

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Einheitliche interne Kennnummer

6VKLDJ

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