Zuständigkeiten
Die Hauptaufgaben des Generalsekretärs sind:
- Beratungs-, Ansprech-, Berichterstattungs- und Unterstützungsfunktion gegenüber den Regierungsorganen
- Impulsgebende und kontrollausübende Funktion auch bezüglich einzelner Verfahren
- Auf Anfrage des Bürgermeisters, der Stadträte oder des Gemeinderates nimmt er Stellung zur Gesetzesmäßigkeit der Beschlussvorschläge
- Stichprobenartige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verfügungen, die von leitenden Beamten erlassen wurden
- Übt die Funktionen des Generaldirektors aus, wenn dieser nicht ernannt wurde
- Auf Anfrage des Bürgermeisters beurkundet er die Verträge und Akten, bei denen die Stadtgemeinde vertragsschließende Partei ist
Der Vizegeneralsekretär unterstützt den Generalsekretär und übt stellvertretend seine Funktionen aus.