Vidimierung des Freiwilligenregisters

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Organisationen des Dritten Sektors können die Vidimierung der Freiwilligenregister beim Generalsekretariat der Gemeinde beantragen

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Für wen

Gemeinnützige Organisationen

Bozen

Beschreibung

Der Kodex des Dritten Sektors sieht ausdrücklich vor, dass alle Organisationen des Dritten Sektors, die auf nicht gelegentliche Freiwillige zurückgreifen, verpflichtet sind, diese in ein spezielles Freiwilligenregister einzutragen.

Das Register der Freiwilligen, die für Freiwilligenorganisationen tätig sind, muss vor seiner Verwendung auf jeder Seite fortlaufend nummeriert und auf jedem Blatt von einem Notar, einem Gemeindesekretär oder einem anderen dazu befugten Amtsträger abgestempelt werden. Die Behörde das den Stempel angebracht hat, muss auf dem letzten Blatt des Registers auch die Anzahl der Blätter angeben, aus denen das Register besteht.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (Vermerk Nr. 7180 vom 28. Mai 2021) hat die Verpflichtung zum Stempeln des Freiwilligenregisters auch auf die Vereine zur sozialen Förderung ausgedehnt. Dies geschieht in Erwartung des Ministerialerlasses zur Regelung der Versicherung von Freiwilligen.

Das zuständige Sekretariat ist das der Gemeinde, in der der Verein seinen Sitz hat.

Der Vermerk auf dem Register in der oben beschriebenen Weise soll die die Übereinstimmung des Dokuments gewährleisten und verhindern, dass sein Inhalt verändert wird (z. B. durch Löschen oder Einfügen von Seiten).

So geht’s

Für die Vidimierung ist es erforderlich, dass

  • jede Seite des Registers, für die ein Stempel beantragt wird, muss vom Antragsteller im Voraus nummeriert werden
  • bei handelsüblichen gebundenen Registern müssen auf dem Buchdeckel der Name der Organisation, die Steuernummer und die Art des Registers (Freiwilligenregister) angegeben werden
  • bei Loseblattregistern müssen der Name der Organisation, die Steuernummer und die Art des Registers (Freiwilligenregister) auf allen Seiten angegeben werden, und die Rückseite der Blätter muss entwertet werden, wenn sie nicht verwendet werden.

Der gesetzliche Vertreter der antragstellenden Vereinigung oder sein Beauftragter muss beim Generalsekretariat (Rathausplatz Nr. 5, 1. Stock, Zimmer Nr. 130) die nachstehenden Unterlagen vorlegen.

Zugeordnete Dienste/Andere Dienste

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

Was Sie benötigen

  • schriftlicher, vom gesetzlichen Vertreter unterzeichneter Antrag auf Eintragung in das Freiwilligenregister (siehe Formular unten) und eventuelle Beauftragung einer anderen Person mit der Zustellung und Abholung des Registers
  • Kopie eines gültigen Ausweises des Antragstellers und der beauftragten Person, falls vorhanden
  • das zu beglaubigende Register mit den nummerierten und unausgefüllten Seiten

Was Sie erhalten

Vidimierung des Freiwilligenregisters

Fristen und Fälligkeiten

15 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

KOSTENLOS

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