Eintragung in das Vereinsverzeichnis

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HINWEIS: Die Frist zur Überprüfung der Eintragung ins Vereinsregister wurde auf den 15. Mai verlängert.

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Für wen

Vereine und Beteiligungsorganisationen in Vereinsform, die keine Gewinnabsichten haben

Bozen

Beschreibung

Ins Verzeichnis der Vereine der Stadtgemeinde Bozen können sich alle Vereinigungen eintragen lassen, die einen Sitz auf dem Gemeindegebiet oder in der Fraktion St. Jakob unterhalten und seit mindestens einem Jahr in Bozen aktiv sind. Die genauen Bedingungen sind in der entsprechenden Verordnung im Anhang festgehalten.

Eine Eintragung in das Verzeichnis ist für die Vereine nicht verpflichtend. Allerdings ist die Vergabe von ordentlichen Beiträgen für die Vereinstätigkeit nur nach erfolgter Eintragung möglich.

Im Sinne des Art. 51 der Gemeindesatzung hat der Gemeinderat mit dem Beschluss Nr. 70 vom 02. Dezember 2015 beschlossen, das Verzeichnis der Vereine und der Beteiligungsorganisationen, die in Vereinsform gegründet worden sind, einzuführen. Das Verzeichnis wird in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kultur und Weiterbildung
  • Sport
  • Freizeit und Fremdenverkehr
  • Familie, Jugend, Gemeinschaftsförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Umweltschutz
  • Sozial- und Gesundheitswesen und Aufwertung der Andersartigkeit
  • ehrenamtliche Tätigkeit Im Bereich Entwicklungshilfe
  • Zivilschutz
  • Arbeitspolitik

So geht’s

Der Antrag auf Eintragung in das Vereinsverzeichnis und jede Änderung muss mit allen Unterlagen wie folgt eingereicht werden:

  • Klicken Sie auf das rote Feld unten und folgen Sie den Anweisungen
Wichtiger Hinweis:
Wir informieren Sie, dass die Frist für die Antragstellung zur Überprüfung der Eintragung ins Vereinsregister, die ursprünglich am 15. April endete, auf den 15. Mai verlängert wurde.

Was Sie benötigen

  • Kopie der Satzung und des Gründungsaktes
  • Schriftlichen und belegten Bericht über die im Jahr vor der Einschreibung abgewickelte Tätigkeit
  • Kopie der Abschlussrechung über die Tätigkeit des Vorjahres
  • Kopie des Finanzierungs¬plans des laufenden Jahres
  • Kopie der Genehmigungsprotokolle der Mitgliederversammlung der Abschlussrechung des Vorjahres und des Finanzierungs¬plans des laufenden Jahres
  • Kopie der Einberufung der Mitgliederversammlung und der Übermittlungsmodalitäten

Was Sie erhalten

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Fristen und Fälligkeiten

Die Entscheidung über die Aufnahme des Vereins ins Verzeichnis erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Fristen: Ansuchen zwischen 1. Januar und 30. Juni werden bis 31. Dezember entschieden, Ansuchen zwischen 1. Juli und 31. Dezember bis Juni des Folgejahres.

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

Mit Ausnahme der ONLUS-Vereine und der im Landesverzeichnis eingetragenen ehrenamtlichen Vereinigungen - L.G. 1/7/93 Nr.11 und vom CONI anerkannte Amateursportvereine.

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