Eintragung in das Vereinsverzeichnis

  • Dienst aktiv

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

© Gemeinde Bozen - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Vereine und Beteiligungsorganisationen in Vereinsform, die keine Gewinnabsichten haben

Bozen

Beschreibung

Ins Verzeichnis der Vereine der Stadtgemeinde Bozen können sich alle Vereinigungen eintragen lassen, die einen Sitz auf dem Gemeindegebiet oder in der Fraktion St. Jakob unterhalten und seit mindestens einem Jahr in Bozen aktiv sind. Die genauen Bedingungen sind in der entsprechenden Verordnung im Anhang festgehalten.

Eine Eintragung in das Verzeichnis ist für die Vereine nicht verpflichtend. Allerdings ist die Vergabe von ordentlichen Beiträgen für die Vereinstätigkeit nur nach erfolgter Eintragung möglich.

Im Sinne des Art. 51 der Gemeindesatzung hat der Gemeinderat mit dem Beschluss Nr. 70 vom 02. Dezember 2015 beschlossen, das Verzeichnis der Vereine und der Beteiligungsorganisationen, die in Vereinsform gegründet worden sind, einzuführen. Das Verzeichnis wird in folgende Kategorien unterteilt:

  • Kultur und Weiterbildung
  • Sport
  • Freizeit und Fremdenverkehr
  • Familie, Jugend, Gemeinschaftsförderung und Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Umweltschutz
  • Sozial- und Gesundheitswesen und Aufwertung der Andersartigkeit
  • ehrenamtliche Tätigkeit Im Bereich Entwicklungshilfe
  • Zivilschutz
  • Arbeitspolitik

So geht’s

Die Entscheidung, ob der antragstellende Verein in das Verzeichnis aufgenommen wird, fällt innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Fristen: Für die Ansuchen, die zwischen 1. Januar und 30. Juni eingehen, innerhalb 31. Dezember und für die Ansuchen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember eingehen, innerhalb Juni des darauffolgenden Jahres.

Der Antrag auf Eintragung in das Vereinsverzeichnis und jede Änderung muss mit allen Unterlagen wie folgt eingereicht werden:

  • Klicken Sie auf das rote Feld unten und folgen Sie den Anweisungen

Was Sie benötigen

  • Kopie der Satzung und des Gründungsaktes
  • Schriftlichen und belegten Bericht über die im Jahr vor der Einschreibung abgewickelte Tätigkeit
  • Kopie der Abschlussrechung über die Tätigkeit des Vorjahres
  • Kopie des Finanzierungs¬plans des laufenden Jahres
  • Kopie der Genehmigungsprotokolle der Mitgliederversammlung der Abschlussrechung des Vorjahres und des Finanzierungs¬plans des laufenden Jahres
  • Kopie der Einberufung der Mitgliederversammlung und der Übermittlungsmodalitäten

Was Sie erhalten

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Fristen und Fälligkeiten

Die Entscheidung, ob der antragstellende Verein in das Verzeichnis aufgenommen wird, fällt innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Fristen: Für die Ansuchen, die zwischen 1. Januar und 30. Juni eingehen, innerhalb 31. Dezember und für die Ansuchen, die zwischen 1.
Juli und 31. Dezember eingehen, innerhalb Juni des darauffolgenden Jahres.

Kosten

1 Stempelmarke
16,00 Euro

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren