S.1 Ordnung über die Eintragung in das Verzeichnis der Vereine und der in Vereinsform gegründeten Beteiligungsorganisationen

Anerkennung von gemeinnützigen Vereinen und Beteiligungsgremien.
Veröffentlichungsdatum:

21.05.2021

Beschreibung

Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 70 vom 02.12.2015, vollstreckbar ab 15.12.2015.
Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 33 vom 04.05.2021, vollstreckbar ab 17.05.2021.

Zuständige Stelle

STAB DES GENERALSEKRETÄRS

Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind

Dateiformat

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Vertriebslizenz

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Zugeordnete Dienste

Kultur und Freizeit

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Hier erfahren Sie, welche Vereine und Organisationen sich eintragen lassen können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen

Weitere Details

Zeitraum

Gültig/wirksam ab

21.05.2021

Veröffentlichungsdatum

21.05.2021

Weitere Informationen

Letzte Änderung: 02.05.2025 17:57

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