Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 70 vom 02.12.2015, vollstreckbar ab 15.12.2015. Abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 33 vom 04.05.2021, vollstreckbar ab 17.05.2021.
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind
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