Baugenehmigung

  • Dienst aktiv

Eingriffsgenehmigung für die Ausführung von Neubaumaßnahmen oder Maßnahmen zur baulichen Umgestaltung

Für wen

Fachleute

Bozen

Beschreibung

Für alle Bauvorhaben, die im Landesgesetz vom 10.07.2018, Nr. 9, unter Anhang D angeführt sind, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Die Baugenehmigung wird vom Bürgermeister erteilt.

So geht’s

  1. Reichen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Baugenehmigung und die dazugehörigen Unterlagen über das Online-Portal SUAP Bozen (klicken Sie auf das rote Feld) ein. Welche Unterlagen Sie benötigen, geht aus in der Bauordnung der Stadtgemeinde Bozen hervor.
  2. In den unter Art. 67, Absatz 2 des LG vom 10.07.2018, Nr. 9 genannten Fällen ist auch der Landschaftsbericht beizulegen.
  3. Der Bauantrag wird von einem/einer für die Projektüberprüfung zuständigen Techniker/-in geprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass das Projekt den geltenden Raumordnungs- und Bauvorschriften entspricht und mit den im Stadtgebiet geltenden Beschränkungen vereinbar ist.
  4. Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig, haben Sie 30 Tage Zeit, um die fehlenden Dokumente nachzureichen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird der Bauantrag für unzulässig erklärt.
  5. Ist für die Ausstellung der Baugenehmigung die Einholung von Stellungnahmen anderer Ämter und Behörden notwendig, wird auch eine Dienststellenkonferenz einberufen.
  6. Bei Bauvorhaben, die einer strategischen Umweltprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen, wird das Baugenehmigungsverfahren ausgesetzt, bis das positive Prüfergebnis vorliegt.
  7. In den Fällen, die in der Bauordnung der Stadtgemeinde Bozen angeführt sind, wird der Bauantrag von der Gemeindekommission für Raum und Landschaft geprüft, wobei diese eine nicht bindende Stellungnahme abgibt.
  8. In bestimmten Fällen (siehe Art. 3 Abs. 5 der Gemeindebauordnung) werden die angrenzenden Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt. Diese haben 10 Tage Zeit, um das Projekt einzusehen.
  9. Für das Bauvorhaben ist eine Eingriffsgebühr zu entrichten.
  10. Die Baugenehmigung gilt ohne Rückmeldung der Gemeinde 90 Tage nach Beantragung als erteilt, wenn bei der Beantragung die für die ZeMeT vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht worden sind. Die Frist verlängert sich, wenn die Gemeinde Anpassungen verlangt.
  11. Die Baugenehmigung wird ausgestellt.
Fristen und Auflagen
  • Baubeginn: Mit den Bauarbeiten muss innerhalb eines Jahres ab Zustellung der Baugenehmigung über das Online-Portal SUAP begonnen werden.
  • Die Baubeginnerklärung muss per PEC-Mail (5.1.0@pec.bolzano.bozen.it) an das Amt für die Verwaltung des Gemeindegebiets geschickt werden.
  • Wird mit den Bauarbeiten nicht innerhalb eines Jahres begonnen, verfällt die Baugenehmigung von Rechts wegen, es sei denn, es wird vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt.
  • Bauende: Der Bauherr bzw. die Bauherrin hat drei Jahre Zeit, um das Bauvorhaben abzuschließen. Erfolgt der Bauabschluss nicht innerhalb dieser Frist, hat der Bauherr bzw. die Bauherrin nach Ablauf der Frist 120 Tage Zeit, um eine neue Baugenehmigung für die Durchführung der noch ausstehenden Arbeiten zu beantragen.
  • Auf dem Baustellenschild, das im Zugangsbereich zum Baustellengelände angebracht werden muss, sind die Eckdaten der Baugenehmigung nach den Vorgaben der Gemeindebauordnung anzuführen.

Was Sie erhalten

Baugenehmigung

Fristen und Fälligkeiten

90 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

  • Stempelgebühr (für den Antrag und für die Ausstellung der Baugenehmigung), zu entrichten nach den Vorgaben im SUAP-Portal
  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Eingriffsgebühr (Kosten und Gebühren)

Hinweis!
Seit dem 28.02.2021 müssen die Zahlungen über PagoPA durchgeführt werden.

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