Beschreibung
Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1517 vom 10.10.2011.
Abgeändert mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1019 vom 26.11.2019.
Die Fassung des gültigen Gefahrenzonenplanes liegt in den Gemeindeämtern zur Einsichtnahme auf. |
06.12.2021