Beschreibung
Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1517 vom 10.10.2011.
Abgeändert mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1019 vom 26.11.2019.
| Die Fassung des gültigen Gefahrenzonenplanes liegt in den Gemeindeämtern zur Einsichtnahme auf. |
06.12.2021