Bewohnbarkeits- / Benutzungsbewilligung

  • Dienst aktiv

Bescheinigung für die Nutzung von Bauarbeiten, die mit einer Baukonzession ausgeführt wurden

Für wen

Fachleute

Bozen

Beschreibung

  • Die Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligung wird auf Antrag vom Amt für die Verwaltung des Gemeindegebiets ausgestellt. Sie bescheinigt, dass das Gebäude und die eingebauten Anlagen den Sicherheits-, Hygiene-, Gesundheits- und Energiesparanforderungen entsprechen. In welchen Fällen eine solche Bewilligung beantragt werden muss, ist in Art. 17 der Gemeindebauordnung geregelt. Neu errichtete oder umgebaute Gebäude dürfen ohne diese Bewilligung nicht bewohnt bzw. genutzt werden (Art. 131 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13/1997). Zugleich mit der Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligung muss eine Erklärung vorgelegt werden, in der der/die Bauleiter/-in bescheinigt, dass die obigen Auflagen eingehalten wurden.
  • Wer ein Gebäude ohne Bewilligung nutzt bzw. bewohnt, muss für jeden Monat oder angebrochenen Monat ein Bußgeld im Umfang von 0,5% der Baukosten (Art. 73 des Landesraumordnungsgesetzes Nr. 13/1997) für die unrechtmäßig bewohnten bzw. benutzten Gebäudeteile entrichten.
  • Eine Kopie der Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligungen können auch für bestehende Immobilien beantragt werden.

So geht’s

  1. Füllen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bewohnbarkeits- oder Benutzungsbewilligung aus und legen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei (siehe Art. 17 der Gemeindebauordnung). Sie können den Antrag über den Online-Dienst (klicken Sie auf das rote Feld) einreichen.
  2. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden von einem/einer Gemeindetechniker/-in auf ihre Vollständigkeit überprüft.
  3. Wenn Sie eine energetische Sanierung durchgeführt haben und/oder Anlagen installiert haben, die mit erneuerbaren Energiequellen betrieben werden, füllen Sie bitte zusätzlich den Online-Vordruck zur Datensammlung aus.
  4. Beamte der Gemeinde überprüfen gegebenenfalls bei einer Ortsbesichtigung, ob die Baumaßnahmen mit den Projektunterlagen übereinstimmen.
  5. Bitte entrichten Sie die zweite Rate der Konzessionsgebühren, sofern diese noch ausständig ist.
  6. Die Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligung wird ausgestellt.

Fristen und Auflagen

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 30 Tage ab Einreichung des Antrages oder ab Vorlage der zusätzlich angeforderten Daten und Unterlagen.

Was Sie erhalten

Bewohnbarkeits- / Benutzungsbewilligung

Fristen und Fälligkeiten

30 Tage

Maximale Bearbeitungszeit

Kosten

  • Stempelgebühr (bei Antragstellung zu entrichten)
  • Sekretariats- und Bearbeitungsgebühren (Kosten und Gebühren)
  • Stempelgebühr für die Ausstellung der Bewohnbarkeits- bzw. Benutzungsbewilligung
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