Für wen
Fachleute
Eingriffsgenehmigung für Ausführung von außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen, sofern sie strukturelle Teile des Gebäudes betreffen
Fachleute
Mit der Zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) werden die Bauvorhaben nach Anhang E des Landesgesetzes Raum und Landschaft (Art. 72, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9) bewilligt.
Textliche und grafische Unterlagen gemäß Anhang 1 der Gemeindebauordnung.