Für wen
Fachleute.
Erforderliche Meldung für die Nutzung von Bauwerken, die Gegenstand von Baumaßnahmen sind
Fachleute.
Unterlagen gemäß Anhang 1 der Gemeindebauordnung.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu den Kosten für Baurechtstitel.
Klicken Sie auf das Feld unten und folgen Sie den Anweisungen.
Informationen und Hilfe auf dem Onlineportal: Auskunftsnummer 800 090 386 (Montag–Freitag, 9:00–17:00 Uhr)