Die Benutzung ist ausschließlich für Tätigkeiten zu didaktischen oder zu Erholungszwecken, auf keinen Fall für Tätigkeiten mit Gewinnabsicht, gestattet.
Der Beirat setzt sich für die Belange der Seniorinnen und Senioren sowie für ihre aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ihre Einbindung in den Familienalltag ein.