STAB DES GENERALDIREKTORS

Der Generaldirektor/in ist die Schnittstelle zwischen den politisch Verantwortlichen und der Verwaltung

Zuständigkeiten

Der Generaldirektor führt die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinde. Er sorgt dafür, dass die von den Verwaltungsorganen festgelegten Richtlinien und Ziele umgesetzt werden; dabei strebt er im Einklang mit den Anweisungen des Bürgermeisters die Erreichung hoher Effizienz- und Effektivitätsstandards an. Er haftet für die Einheitlichkeit und Konsequenz der Planungstätigkeit der leitenden Beamten sowie für die verbesserte Wirksamkeit der Dienstleistungen und der von der Gemeinde in Eigenregie geführten Tätigkeiten.

Organisationsstruktur

Ämter

Verwaltung

A.1 Bürgermeisteramt

Das Büro des Bürgermeisters unterstützt den Bürgermeister in all seinen Belangen.

Weitere Details
Verwaltung

S.1 Amt zur Unterstützung des Generalsekretärs und des Generaldirektors

Aktenregistrierung, Aktenzustellung

Weitere Details

Art der Organisation

Bereich

Weitere Informationen

Einheitliche interne Kennnummer

E1CET0

Sito web e servizi digitali OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren