Zuständigkeiten
Der Generaldirektor führt die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinde. Er sorgt dafür, dass die von den Verwaltungsorganen festgelegten Richtlinien und Ziele umgesetzt werden; dabei strebt er im Einklang mit den Anweisungen des Bürgermeisters die Erreichung hoher Effizienz- und Effektivitätsstandards an. Er haftet für die Einheitlichkeit und Konsequenz der Planungstätigkeit der leitenden Beamten sowie für die verbesserte Wirksamkeit der Dienstleistungen und der von der Gemeinde in Eigenregie geführten Tätigkeiten.