Die Benutzung ist ausschließlich für Tätigkeiten zu didaktischen oder zu Erholungszwecken, auf keinen Fall für Tätigkeiten mit Gewinnabsicht, gestattet.
Der Zutritt zu den Ämtern ist vorzugsweise nach telefonischer Vereinbarung oder über das Terminportal möglich
monday
8.30 - 13.00
tuesday
8.30 - 13.00
wednesday
8.30 - 13.00
thursday
8.30 - 15.00
friday
8.30 - 13.00
Gültig seit
09.05.2023
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Sitz von
Verwaltungsbereiche
STAB DES GENERALSEKRETÄRS
Der Generalsekretär übt die Aufgaben aus, die ihm vom Gesetz, von den entsprechenden Durchführungsbestimmungen, von der Gemeindesatzung und -ordnungen übertragen sind