Zuständigkeiten
Der „Seniorenbeirat“ der Stadt Bozen wurde auf der Grundlage von Art. 68 der Gemeindesatzung gegründet und ist gemäß Art. 70 geregelt. Er wurde eingerichtet zur Unterstützung der Anliegen und Bedürfnisse der SeniorInnen, sowie zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Vertretung der SeniorInnen, die ihre aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben umfasst.
Was macht er
Der Beirat hat die folgenden Aufgaben:
- Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde in Angelegenheiten, die SeniorInnen betreffen;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen SeniorInnen und der Gemeinde;
- Vertretung und Förderung der Forderungen und Interessen der SeniorInnen in der Gemeinde sowie Stärkung des Bewusstseins in der Gemeinde für Fragen des Alters und des aktiven Alterns;
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde bei der Umsetzung der laut Landesgesetz Nr. 12/2022 i.g.F. vorgesehenen Maßnahmen auf lokaler Ebene.
Weiters:
- ist der Beirat Ansprechpartner für sämtliche Anliegen zu seniorenrelevanten Themen und zum aktiven Altern;
- gibt der Beirat auf Ersuchen der Gemeinde Stellungnahmen ab, in Bezug auf Maßnahmen, welche die SeniorInnen betreffen;
- unterbreitet der Beirat dem Gemeinderat, dem Gemeindeausschuss und dem/r Bürgermeister/in Vorschläge für den Erlass von Maßnahmen betreffend die SeniorInnen sowie das aktive Altern;
- nimmt der Beirat zu innovativen Projekten und Maßnahmen Stellung, welche die SeniorInnen betreffen bzw. die darauf abzielen, die Beteiligung der SeniorInnen am politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sowie am Vereinsleben und am Ehrenamt zu stärken;
- ist der Beirat befugt eigene Initiativen zu ergreifen und Vorschläge zur Förderung von geeigneten Initiativen für die Besserung der Dienste oder zur Bestimmung von neuen Formen der Unterstützung der SeniorInnen und zum aktiven Altern zu unterbreiten;
- unterbreitet der Beirat Vorschläge zur Ausführung von Studien und Untersuchungen für die Verbesserung der Dienstleistungen und, im Allgemeinen, um dazu beizutragen, dass den SeniorInnen ein autonomes und würdiges Leben gewährleistet wird.
Wie ist er zusammengesetzt
Der Beirat besteht, aus 9 Mitgliedern und im Detail setzt sich der Beirat wie folgt zusammen:
- dem/der für den Bereich zuständigen Gemeindereferent/in;
- aus 4 Vertretern bzw. Vertreterinnen der repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen im Gemeindegebiet, die die Interessen der SeniorInnen vertreten;
- aus 4 Mitgliedern der repräsentativsten Vereine und Genossenschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht
Im Blickpunkt |
BEKANNTMACHUNG: -> Kandidatensuche als Mitglied für den Seniorenbeirat
Die Kandidaturen sind innerhalb 18. August 2025 an die E-Mail: 4.0.0@gemeinde.bozen.it einzureichen
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