Die Benutzung ist ausschließlich für Tätigkeiten zu didaktischen oder zu Erholungszwecken, auf keinen Fall für Tätigkeiten mit Gewinnabsicht, gestattet.
Kollegiales Gremium, bestehend aus den Vorsitzenden jeder Ratsfraktion, das auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation der Gemeinderatsarbeit wahrnimmt