Zuständigkeiten
Der Gemeindeausschuss wurde am 17. Juni 2025 gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 41/2025 gewählt und ist das leitende Organ der Gemeindeverwaltung.
Er führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der Organe der dezentralen Stellen, des Generalsekretärs oder der leitenden Beamten fallen. Er führt die allgemeinen Anweisungen des Gemeinderates aus und legt ihm eigene Vorschläge und Anregungen vor.
> Gemeinderatsbeschluss Nr. 41 vom 17.06.2025
> Koalitionsprogramm 2025-2030
> Dekret Nr. 17/S/2025 vom 19.06.2025