Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden
Hier erfahren Sie, was Sie tun und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden aufgenommen zu werden
Eintragung in das Verzeichnis der zeitweiligen Bevölkerung
Personen, die sich vorübergehend auf dem Gemeindegebiet aufhalten, können einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der zeitweiligen Bevölkerung stellen.
Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit
01.11.2021
Weitere Informationen
Sitz von
Verwaltung
1.4 Amt für demographische Dienste
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen