Für wen
Italiener, EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige, die seit mindestens 4 Monaten in der Gemeinde Bozen leben
Personen, die sich vorübergehend auf dem Gemeindegebiet aufhalten, können einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der zeitweiligen Bevölkerung stellen.