Wohnsitzverlegung ins Ausland - Italienische StaatsbürgerInnen
Ein italienischer Staatsbürger, der sich für mehr als 12 Monate ins Ausland begibt, hat die Möglichkeit, seinen Umzug im Voraus bei der Gemeinde zu melden.
Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.
Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit
01.11.2021
Weitere Informationen
Sitz von
Verwaltung
1.4 Amt für demographische Dienste
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen