Für wen
Bürger und Bürgerinnen, die in den Wählerlisten der Gemeinde Bozen eingetragen sind und die Pflichtschule abgeschlossen haben.
Wer darf nicht als StimmzählerIn eingesetzt werden?
- all jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Alter von 75 Jahren überschritten haben
- die Angestellten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen und die Bediensteten der Unternehmen, die regionale oder lokale öffentliche Verkehrsdienste betreiben
- Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen
- Landes-, Amts- und Vertrauensärzte und -ärztinnen
- die Gemeindesekretäre und –sekretärinnen sowie die Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen
- die für die Wahl aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen