Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden

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Hier erfahren Sie, was Sie tun und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, um in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden aufgenommen zu werden

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Für wen

Volljährige Bürgerinnen und Bürger, die in den Wählerlisten der Gemeinde Bozen eingetragen sind und mindestens im Besitze des Abschlusszeugnisses einer Oberschule sowie des Nachweises über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache sind.

Wer darf nicht den Wahlsprengelvorsitz übernehmen?

  • all jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Alter von 75 Jahren überschritten haben
  • die Angestellten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen und die Bediensteten der Unternehmen, die regionale oder lokale öffentliche Verkehrsdienste betreiben
  • Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen
  • Landes-, Amts- und Vertrauensärzte und -ärztinnen
  • die Gemeindesekretäre und –sekretärinnen sowie die Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen
  • die für die Wahl aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen
Bozen

Beschreibung

Die Wahlsprengelvorsitzenden werden aus dem einschlägigen Verzeichnis ausgewählt und ernannt. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis – sowie jener auf Löschung – muss über das Amt für Demografische Dienste an den Bürgermeister gestellt werden.

So geht’s

Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen:

  • Klicken Sie auf das rote Feld unterhalb des Textes und folgen Sie den Anweisungen

oder

  • Füllen Sie das beigelegte Formular aus und schicken Sie es über E-Mail an die Adresse wahlamt@gemeinde.bozen.it oder über PEC an die Adresse 1.4.0@pec.bolzano.bozen.it. Wenn Sie den Antrag nicht mit Ihrer digitalen Unterschrift unterzeichnen (oder Ihre PEC nicht bei INAD registriert ist), legen Sie eine Fotokopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises bei

oder

  • Füllen Sie das beigelegte Formular aus und schicken Sie es zusammen mit einer Kopie Ihrer Identitätskarte oder eines gleichwertigen Personalausweises mittels Einschreiben an:
    Stadtgemeinde Bozen, Amt für demographische Dienste, Vintlerstraße 16, 39100 Bozen

oder

  • Geben Sie das Formular persönlich – ohne Vormerkung – in der Vintlerstraße 16 in Bozen ab
Achtung!

Auf der selben Art und Weise können Sie die Löschung aus dem Verzeichnis beantragen.

Was Sie erhalten

Eintragung in das Verzeichnis der Wahlsprengelvorsitzenden

Fristen und Fälligkeiten

Termin für die Eintragung in das Verzeichnis: 31. Oktober eines jeden Jahres
Termin für die Aktualisierung des Registers: 28. Februar eines jeden Jahres

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