Für wen
Volljährige Bürgerinnen und Bürger, die in den Wählerlisten der Gemeinde Bozen eingetragen sind und mindestens im Besitze des Abschlusszeugnisses einer Oberschule sowie des Nachweises über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache sind.
Wer darf nicht den Wahlsprengelvorsitz übernehmen?
- all jene, die zum Zeitpunkt der Wahlen das Alter von 75 Jahren überschritten haben
- die Angestellten des Innenministeriums, des Ministeriums für Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen und die Bediensteten der Unternehmen, die regionale oder lokale öffentliche Verkehrsdienste betreiben
- Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen
- Landes-, Amts- und Vertrauensärzte und -ärztinnen
- die Gemeindesekretäre und –sekretärinnen sowie die Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen
- die für die Wahl aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen