8.2 Amt für Wohnbau

Vermietung von Gemeindewohnungen, Zuweisung von Flächen in den neuen Wohnbauzonen, Bescheinigung der angemessenen Wohnungsgröße

Zuständigkeiten

  • Verwaltung der Wohnungen des geförderten und sozialen Wohnbaus
  • Beziehungen zum Wohnbauinstitut
  • Zuweisung der Flächen in den Erweiterungszonen
  • Beschlagnahmeverfahren
  • Bereichsspezifische Bestimmungen und Maßnahmen

Angebotene Dienstleistungen

Gesundheit und Soziales

Unbedenklichkeitserklärung für die Löschung der Sozialbindung im geförderten Wohnbau

Zur Löschung der Sozialbindung muss die Gemeinde eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen

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Gesundheit und Soziales

Verkauf oder Vermietung einer geförderten Wohnung

Der Verkauf/Vermietung einer von Baugenossenschaften errichteten Wohnung, die der Sozialbindung unterliegt, muss vorab von der Stadtverwaltung genehmigt werden

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Gesundheit und Soziales

Zwischenlagerung von Möbeln in der städtischen Lagerhalle

Personen, die von einer Zwangsräumung betroffen sind, dürfen Möbel in der städtischen Lagerhalle zwischenlagern, bis sie eine neue Unterkunft gefunden haben

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Einheitliche interne Kennnummer

IW0ADD

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