1.4 Datenschutzinformation - Standesamt - Geburten

Veröffentlichungsdatum:

03.12.2021

Themen

Art des Dokuments

  • Datenverarbeitung

Zuständige Stelle

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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Zugeordnete Dienste

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Abänderung des Vor- und/oder Nachnamens von in Italien geborenen AusländerInnen

So kann eine ausländische Person, die in Italien geboren wurde, ihre persönlichen Daten abändern

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Sie können beantragen, dass in den Bescheinigungen nur mehr einer Ihrer Vornamen angegeben wird.

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Mittels einer Erklärung vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin können Sie ein Kind vor der Geburt anerkennen

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Anerkennung eines nichtehelichen Kindes

Die Anerkennung eines nicht-ehelichen Kindes kann gleich bei der Geburtsmeldung erfolgen, oder später, durch eine eigene Erklärung

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Zeitraum

Gültig/wirksam ab

03.12.2021

Veröffentlichungsdatum

03.12.2021

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Letzte Änderung: 05.06.2025 09:20

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