Nichtverheiratete Eltern eines noch nicht geborenen Kindes
Bozen
Beschreibung
Die Anerkennung eines Kindes vor der Geburt kann durch eine Anerkennungserklärung beider Elternteile, die älter als 16 Jahre sind, vor dem Standesbeamten gemacht werden. Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin stellen eine Kopie der Anerkennungserklärung aus, die anlässlich der Meldung der Geburt bei der Sanitätsdirektion oder der Gemeinde vorgelegt werden muss.
So geht’s
Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.
Was Sie benötigen
Fachärztliche Bescheinigung mit Angabe der Schwangerschaftswochen
Personalausweis der beiden Erklärenden
Was Sie erhalten
Die Anerkennung von Mutterschaft und Vaterschaft gegenüber dem ungeborenen Kind
Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen