Anerkennung eines Kindes vor der Geburt

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Mittels einer Erklärung vor dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin können Sie ein Kind vor der Geburt anerkennen

© Photo by RitaE/pixabay.com - Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)

Für wen

Nichtverheiratete Eltern eines noch nicht geborenen Kindes

Bozen

Beschreibung

Die Anerkennung eines Kindes vor der Geburt kann durch eine Anerkennungserklärung beider Elternteile, die älter als 16 Jahre sind, vor dem Standesbeamten gemacht werden.
Der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin stellen eine Kopie der Anerkennungserklärung aus, die anlässlich der Meldung der Geburt bei der Sanitätsdirektion oder der Gemeinde vorgelegt werden muss.

So geht’s

Sie können unter folgender Rufnummer einen Termin vormerken: 0471 997149.

Was Sie benötigen

  1. Fachärztliche Bescheinigung mit Angabe der Schwangerschaftswochen
  2. Personalausweis der beiden Erklärenden

Was Sie erhalten

Die Anerkennung von Mutterschaft und Vaterschaft gegenüber dem ungeborenen Kind

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag wird unverzüglich bearbeitet.

Kontakt

Telefono:
0471 997149

E-mail:
demographischedienste@gemeinde.bozen.it

PEC:
1.4.0@pec.bolzano.bozen.it

Der Zutritt zu den Büros erfolgt nach Vereinbarung, außer in begründeten Notfällen.

Mo.
08:30 - 13:00
Di.
08:30 - 13:00
Mi.
08:30 - 13:00
Do.
08:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 13:00
Gültig seit 01.11.2021

1.4 Amt für demographische Dienste

Meldeamtliche Bescheinigungen, Wohnsitzwechsel, Identitätskarte, Wohnen im Ausland, Ehe und Lebenspartnerschaft, Trennung und Scheidung, Einbürgerung, Wahlen

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